Im Bereich der Erwachsenenbildung hat es zuletzt viel Verunsicherung gegeben – einerseits wegen der Beschäftigung bislang selbständiger Dozentinnen und Dozenten, andererseits wegen der Umsatzsteuerpflicht. Diese beiden Problemfelder hätten – jedes für sich – verheerende Auswirkungen auf die Landschaft der Erwachsenenbildung in Bayern.
Dass Bildungsangebote bezahlbar bleiben und Einrichtungen wie Lehrkräfte nicht überfordert werden, ist daher Ziel eines interfraktionellen Antrags, dem heute der Landtags-Ausschuss für Bildung und Kultus einstimmig zugestimmt hat. Der Antrag soll bei nächster Gelegenheit im Plenum beschlossen werden.Auch die CSU-Landtagsabgeordneten Josef Heisl und Stefan Meyer begrüßen die darin enthaltenen Forderungen: „Das ist ganz im Sinne sämtlicher Einrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung in der Region. Folgt man den zuletzt vom Bundessozialgericht verschärften Kriterien, müssten die Einrichtungen künftig nahezu alle Dozentinnen und Dozenten sozialversicherungspflichtig anstellen. Das würde die meisten Einrichtungen komplett überfordern, viele würden vermutlich ihren Betrieb einstellen.“ Gleichzeitig sei es auch nicht im Sinne der häufig nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten, für die flexiblere Modelle oftmals die bessere Wahl sind. „Im Bayerischen Landtag zeigen wir klare Kante. Der Bund muss pragmatische Lösungen schaffen und seine Gesetze praxistauglich anpassen. Wir wollen, dass die Lehrtätigkeiten weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbst-ständig ausgeübt werden können.“
Auch bei der Umsatzsteuerpflicht wünschen sich die Abgeordneten Heisl und Meyer ein schnelles Handeln des Bundes: „Es wäre schade, wenn die Umsetzung der Europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie jetzt zulasten der Erwachsenenbildung geht. Der Ansatz, Erwachsenenbildung umsatzsteuer-pflichtig und damit um 19 Prozent teurer zu machen, darf nicht erfolgreich sein. Volkshochschulkurse sind keine x-beliebige Dienstleistung, sondern dienen der Selbstbestimmung des Menschen und seinem Recht auf lebenslange Bildung.“ Das Bundesfinanzministerium erarbeite derzeit eine Erläuterung der Vorschriften, die den Interessen der Erwachsenenbildung entgegenkommt: „Beim Thema Umsatzsteuer bewegt sich also etwas. Die anhaltenden Proteste haben Wirkung gezeigt. In Zeiten, in denen lebenslanges Lernen propagiert wird, ist es geradezu absurd, wenn der Staat die Erwachsenenbildung künstlich verteuert. Sprachkurse, Fortbildungen und Co. müssen für alle bezahlbar bleiben. Dabei kommt es auf jeden Euro an“, so MdL Heisl.
Die Steuerbefreiung für Einrichtungen der Erwachsenenbildung wurde zum 1. Januar 2025 aufgehoben, soweit es sich nicht um berufliche Bildung handelt. Anlass war die Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Der Bundesfinanzhof hatte festgestellt, dass die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen bisher unzureichend umgesetzt war. Nahezu zeitgleich hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung zur Selbständigkeit von Lehrkräften verschärft. Demnach könnte sich bei Dozentinnen und Dozenten immer öfter eine abhängige Beschäftigung ergeben, selbst bei geringem Stundenumfang.