RZWas-Förderung – Auszahlungen in 2025

MdL Heisl und MdL Meyer informieren über Auszahlungen für Kommunen im Bereich Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung – neue RZWas-Förderrichtlinie seit 1. April in Kraft

04.04.2025 | Stefanie Starke | München/Landkreis Passau/Landkreis Freyung-Grafenau
Foto: Thomas Hansbauer
Foto: Thomas Hansbauer

Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) ist die bedeutendste Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Jährlich werden nach Auskunft des Ministeriums über 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Kommunen für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bewilligt. 
 
Zum 1. April 2025 ist nun die neue RZWas-Förderrichtlinie in Kraft getreten – sie gilt bis Ende 2028. „So viel vorweg: Die Fördersystematik und das Förderverfahren werden dabei grundlegend beibehalten“, teilen die beiden CSU-Landtagsabgeordneten Josef Heisl und Stefan Meyer nach Mitteilung von MdL Alexander Flierl, Vorsitzender des Landtagsausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz, mit. Neu aufgenommen sei der Fördergegenstand für interkommunale Zusammenarbeit, mit dem die Zusammenarbeit von Kommunen ausgebaut werden soll. Zusätzlich wurden im Rahmen der neuen Förderrichtlinie Härteschwellen für Räume mit besonderem Handlungsbedarf verändert. „Die Neuerung soll dazu führen, dass Auszahlungen beschleunigt werden“, so MdL Heisl. 
Weiter teilen die CSU-Landtagsabgeordneten mit, welche Kommunen oder Zweckverbände in ihren Stimmkreisen noch in diesem Jahr mit einer Auszahlung für Maßnahmen nach der alten Förderrichtlinie geförderte Maßnahmen rechnen dürfen:
 
- Im Bereich der Wasserversorgung sind das in 2025 Fürstenstein (76.415,00 Euro), Thyrnau (289.246,00 Euro), die Stadt Hauzenberg (in Summe 1 Million Euro), Wegscheid (83.040,00 Euro), Haidmühle (839.753,60 Euro), Grainet (280.268,00 Euro), Jandelsbrunn (191.920,00 Euro), Rotthalmünster (113.033,00 Euro) und Ortenburg (49.560,00 Euro). 
- Im Bereich der Abwasserentsorgung sind das in 2025 Ortenburg (15.979,32 Euro), die Stadt Hauzenberg (in Summe 500.014,91 Euro), Wegscheid (in Summe 1 Million Euro) und Büchlberg (1 Million Euro).