„Da sind die Gelder richtig angelegt. Die Anforderungen an unser Rettungswe-sen werden nicht weniger. Die Feuerwehren sind zu großen Teilen ein Ehrenamt. Diese finanzielle Förderung ist damit ein wichtiges und nötiges Zeichen der Anerkennung“, betont MdL Josef Heisl.
Als Mitglied im Innenausschuss des Bayerischen Landtags weiß der CSU-Landtagsabgeordnete um die Bedarfe und Anliegen aus den bayerischen Feuerwehren heraus. Ebenso sein MdL-Kollege Stefan Meyer, der selbst Mitglied seiner heimischen Feuerwehr in Alberdorf ist. „Es geht nicht nur um eine Verlängerung der wichtigen Zuwendungsrichtlinie für die Feuerwehr, sondern die Überarbeitung macht diesmal den deutlichen Unterschied“, verweist Meyer auf die insgesamt 22 Millionen Euro, mit denen die bayerischen Kommunen in 2025 ihre Feuerwehren zukunftweisend unterstützen können. „Eineinhalb Jahre nach der letzten Erhöhung, wird die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie durch das Bayerische Innenministerium damit nochmals aufgestockt“, erklärt MdL Heisl. Sowohl die Festbeträge für die Feuerwehrhausförderung wurden verdoppelt, die Festbeträge für die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten um 30 Prozent erhöht. Die inhaltliche Überarbeitung der Zuwendungsrichtlinie beinhaltet unter anderem eine Verbesserung hinsichtlich der Fördertatbestände beim Feuerwehrhausneubau.„Künftig sind auch Förderungen für Generalsanierungen möglich und dies zu gleichen Förderfestbeträgen wie für einen Neubau. Hiermit setzen wir einen deutlichen Anreiz, Bestandsbauten weiter zu nutzen, leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und tragen dazu bei, dass weniger Flächen versiegelt werden“, so der Bayerische Staatsminister Joachim Herrmann in seiner Pressemitteilung. „Weiterhin ist auch erstmals eine Förderung für geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern möglich. […]“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Besonders kleinere Feuerwehren und der ländliche Raum sollen nach der neuen Richtlinie Unterstützung finden. „Mehr Beachtung finden auch Feuerwehren, die besonders belastet sind, beispielweise durch ihre Nähe zur Autobahn oder zu einer mehrspurig ausgebauten Schnellstraße – oder bei uns eben die Bundesstraßen. Auch das ist ein richtiges Signal und zeigt, dass die Anliegen unserer Feuerwehren Gehör finden“, ergänzt MdL Heisl.
Auch die Ausbildung in den Landkreisen findet im Rahmen der neuen Zuwendungsrichtlinie größere Beachtung. „Den Einsatzfall üben zu können, gibt den Rettungskräften Sicherheit und ist natürlich auch im Sinne der Gesellschaft“, betont MdL Meyer abschließend.